Leistungen

Immobiliensteuerrecht

KLOKAR & PARTNER STEHT FÜR HÖCHSTE KOMPETENZ UND ERFAHRUNG IM IMMOBILIENSTEUERRECHT.

Immobilien sind bei Privatpersonen und Unternehmen als Investment sehr beliebt. Steuerlich stellen sie jedoch mittlerweile eine große Herausforderung dar, die eine spezialisierte Beratung notwendig macht. Abhängig von der Rechtsform ergeben sich aus ertragsteuerlicher, umsatzsteuerlicher, grunderwerbsteuerlicher und gebührenrechtlicher Sicht unterschiedliche steuerliche Konsequenzen. Wir unterstützen Sie in jeder Phase ihres Projekts: vom Erwerb der Immobilie über die laufende Vermietung, bis zum Verkauf.

Vermietung und Verpachtung

Die Beratung der laufenden Besteuerung aus der Vermietung und Verpachtung ist eines unserer Spezialgebiete. Wir helfen Ihnen, den Überblick über Ihre Einkünfte aus der Überlassung von Immobilien zu Wohn- oder Geschäftszwecken zu bewahren und die steuerlichen Pflichten gegenüber dem Finanzamt zu erfüllen (z.B. Umsatzsteuer).

Kauf und Verkauf von Immobilien

Wir beraten Sie neben der laufenden Besteuerung von Immobilienvermögen insbesondere auch in der steueroptimalen Strukturierung des Erwerbs (Wer kauft die Immobilie mit welchen Konsequenzen?), der Prognoseberechnung eines Immobilieninvestments, der Finanzierung der Immobilie sowie der Veräußerung von Immobilien. Ziel ist es, die steuerlichen Vorgaben unter gleichzeitiger Minimierung ertragsteuerlicher, grunderwerbsteuerlicher und gebührenrechtlicher Belastungen einzuhalten.

Grunderwerb­steuer und Immobilienertrag­steuer

Wir führen für Sie (Vorab-)Berechnungen der Immobilienertragsteuer und/oder Grunderwerbsteuer durch und stehen bei Zweifelsfragen der Immobilienbesteuerung als Ansprechpartner zur Verfügung. Gerne stehen wir auch Rechtsanwälten und Notaren bei diesen Aufgaben zur Seite. Ziel ist eine Optimierung der Grunderwerbsteuer und Immobilienertragsteuer.

Sonderberatungen im internationalen Kontext

Vermietungen oder Immobilienkäufe bzw -verkäufe im grenzüberschreitenden Kontext führen oftmals zu schwierigen Fragen unter Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens, weil mehrere Länder auf das Steuersubstrat zugreifen wollen. Gerne beraten wir Sie dahingehend zur optimalen Besteuerung.

Zu diesen Themen hat Dr. Martin Klokar, MSc (WU) bereits umfassende einschlägige Fachbeiträge und Kommentierungen verfasst.

HÄUFIGE FRAGEN ZU
DIESEM THEMA

Wir übernehmen für Sie die Registrierung beim Finanzamt, die Klärung der Frage, ob die Vermietung umsatzsteuerpflichtig oder umsatzsteuerfrei erfolgen soll, die laufende Buchhaltung einschließlich der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen (UVAs), das Erstellen von Steuererklärungen sowie die Beratung zur optimalen steuerlichen Verwertung von Aufwendungen (z.B. Sanierungsaufwendungen, Finanzierungsaufwendungen, etc.).

Die entgeltliche Übertragung auf Basis eines Kaufvertrags sowie die unentgeltliche Übertragung im Wege einer Schenkung oder Erbschaft haben unterschiedliche ertrag-, umsatz- und grunderwerbsteuerliche Konsequenzen zur Folge. Diese hängen zudem auch von der Übertragungsart ab („Asset Deal“ oder „Share Deal“). Gerne unterstützen wir Sie bei Fragestellungen dieser Art sowohl aus Verkäufer- als auch aus Käufersicht.

Die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) sowie die Grunderwerbsteuer (GrESt) samt Gebühren sind nicht zu unterschätzende Steuerbelastungen im Rahmen einer Immobilientransaktion. Es gibt in diesem Zusammenhang zahlreiche Sonder- und Ausnahmebestimmungen (wie z.B. die Herstellerbefreiung oder Hauptwohnsitzbefreiung im Rahmen der ImmoESt oder umfangreiche Begünstigungen im Rahmen der GrESt) sowie Abgrenzungsschwierigkeiten (wie z.B. zum gewerblichen Grundstückshandel). Die Optimierung von Befreiungen oder Reduktionen bei Immobilientransaktionen sowohl im betrieblichen als auch außerbetrieblichen Bereich zählt zu unseren Kernkompetenzen.

Als auf Immobiliensteuerrecht spezialisierte Kanzlei übernehmen wir gerne die Berechnung der Immobilienertragsteuer oder Grunderwerbsteuer und klären etwaige Zweifelsfragen bzw. Optimierungsmöglichkeiten steuerlicher Natur. Dabei treten wir gerne als diskrete Begleiter im Hintergrund auf oder aber auch gemeinsam als Partner bzw. alleine. Die Zusammenarbeit reicht von Antworten auf Einzelfragen, über die Einholung einer Zweitmeinung zu bestimmten Fragen bis hin zur langfristig ausgerichteten engen Zusammenarbeit über viele Jahre.