Leistungen
Immobiliensteuerrecht
KLOKAR & PARTNER STEHT FÜR HÖCHSTE KOMPETENZ UND ERFAHRUNG IM IMMOBILIENSTEUERRECHT.
Immobilien sind bei Privatpersonen und Unternehmen als Investment sehr beliebt. Steuerlich stellen sie jedoch mittlerweile eine große Herausforderung dar, die eine spezialisierte Beratung notwendig macht. Abhängig von der Rechtsform ergeben sich aus ertragsteuerlicher, umsatzsteuerlicher, grunderwerbsteuerlicher und gebührenrechtlicher Sicht unterschiedliche steuerliche Konsequenzen. Wir unterstützen Sie in jeder Phase ihres Projekts: vom Erwerb der Immobilie über die laufende Vermietung, bis zum Verkauf.
Vermietung und Verpachtung
Kauf und Verkauf von Immobilien
Grunderwerbsteuer und Immobilienertragsteuer
Sonderberatungen im internationalen Kontext
Zu diesen Themen hat Dr. Martin Klokar, MSc (WU) bereits umfassende einschlägige Fachbeiträge und Kommentierungen verfasst.
HÄUFIGE FRAGEN ZU
DIESEM THEMA
Wir übernehmen für Sie die Registrierung beim Finanzamt, die Klärung der Frage, ob die Vermietung umsatzsteuerpflichtig oder umsatzsteuerfrei erfolgen soll, die laufende Buchhaltung einschließlich der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen (UVAs), das Erstellen von Steuererklärungen sowie die Beratung zur optimalen steuerlichen Verwertung von Aufwendungen (z.B. Sanierungsaufwendungen, Finanzierungsaufwendungen, etc.).
Die entgeltliche Übertragung auf Basis eines Kaufvertrags sowie die unentgeltliche Übertragung im Wege einer Schenkung oder Erbschaft haben unterschiedliche ertrag-, umsatz- und grunderwerbsteuerliche Konsequenzen zur Folge. Diese hängen zudem auch von der Übertragungsart ab („Asset Deal“ oder „Share Deal“). Gerne unterstützen wir Sie bei Fragestellungen dieser Art sowohl aus Verkäufer- als auch aus Käufersicht.
Die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) sowie die Grunderwerbsteuer (GrESt) samt Gebühren sind nicht zu unterschätzende Steuerbelastungen im Rahmen einer Immobilientransaktion. Es gibt in diesem Zusammenhang zahlreiche Sonder- und Ausnahmebestimmungen (wie z.B. die Herstellerbefreiung oder Hauptwohnsitzbefreiung im Rahmen der ImmoESt oder umfangreiche Begünstigungen im Rahmen der GrESt) sowie Abgrenzungsschwierigkeiten (wie z.B. zum gewerblichen Grundstückshandel). Die Optimierung von Befreiungen oder Reduktionen bei Immobilientransaktionen sowohl im betrieblichen als auch außerbetrieblichen Bereich zählt zu unseren Kernkompetenzen.
Als auf Immobiliensteuerrecht spezialisierte Kanzlei übernehmen wir gerne die Berechnung der Immobilienertragsteuer oder Grunderwerbsteuer und klären etwaige Zweifelsfragen bzw. Optimierungsmöglichkeiten steuerlicher Natur. Dabei treten wir gerne als diskrete Begleiter im Hintergrund auf oder aber auch gemeinsam als Partner bzw. alleine. Die Zusammenarbeit reicht von Antworten auf Einzelfragen, über die Einholung einer Zweitmeinung zu bestimmten Fragen bis hin zur langfristig ausgerichteten engen Zusammenarbeit über viele Jahre.