Leistungen

Internationales Steuerrecht

KLOKAR & PARTNER IST IHR SPEZIALISIERTER ANSPRECHPARTNER IM INTERNATIONALEN STEUERRECHT

Aus mehrsprachigen Regionen kommend sind uns seit jeher grenzüberschreitende Fragestellungen in der Steuerberatung vertraut. Die korrekte Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen und anderen Regelungen in der internationalen Besteuerung sind oftmals eine Herausforderung, weil unterschiedliche Steuersysteme nicht aufeinander abgestimmt sind. Als Experten für internationales Steuerrecht führen wir Sie als international tätiges Unternehmen oder international tätige natürliche Person sicher durch den komplexen Steuerdschungel.

Internationale Besteuerung

Die Analyse und Beratung der internationalen Besteuerung in grenzüberschreitenden Fällen ist unser Spezialgebiet. Wir behalten die weltweit abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die Empfehlungen der OECD sowie die unionsrechtlichen Vorgaben für Sie im Auge. Wir besitzen durch unsere bisherige Tätigkeit ein umfassendes Verständnis von internationalen Steuerregeln, das wir auf Ihre individuelle Problemstellung gerne anwenden.

Vermeidung der Doppelbesteuerung

Wir beraten Sie bei der Vermeidung einer Doppelbesteuerung, die aus der unrechtmäßigen Ausübung des Besteuerungsrechts Österreichs oder anderer Staaten wie z.B. Deutschland, Schweiz, Slowenien, Belgien oder Niederlande im Verhältnis zu Österreich resultiert. Die korrekte Besteuerung erfolgt vorzugsweise durch die präzise Anwendung von einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen vorab oder im Wege eines Beschwerdeverfahrens bzw. Verständigungs- oder Schiedsverfahrens (des jeweiligen DBA, EU-Schiedsübereinkommens oder EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetzes).

Betriebsstätten

Fragen zur Besteuerung (oder Vermeidung) von Betriebsstätten sind im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr allgegenwärtig. Die Betriebsstättengewinnabgrenzung kann ebenfalls zu herausfordernden Problemstellungen führen. Wir zeigen die rechtlichen Rahmenbedingungen von Betriebsstätten auf und unterstützen Sie gerne bei der steuerlichen Umsetzung.

Rückerstattung von Quellensteuern

Wir beraten Sie bei der Erfüllung von Einbehaltspflichten von Quellensteuern bei Zahlungen an ausländische Vertragspartner (Inbound) sowie der steueroptimalen Verwertung oder Vermeidung ausländischer Quellensteuern (Outbound). Die Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltener Quellensteuern (Entlastung durch Rückerstattung) erfordert ein aktives Handeln vom Steuerpflichtigen, das wir für Sie übernehmen.

Abzugsteuer (Ausländersteuer)

Zur Vereinfachung der Steuererhebung erfolgt unter gewissen Voraussetzungen bei der Besteuerung von Steuerausländern ein Steuerabzug an der Quelle. Wir beraten Sie bei der effizienten Abwicklung von Abzugsteuerfällen (z.B. Beratungsleistungen, Aufsichtsräte, Engagement von beschränkt steuerpflichtigen Künstlern, Sportlern, Fotomodellen, Fotographen, Musikgruppen, Bloggern, etc.). Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei Dokumentationsanforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten zur Seite.

Zuzug und Wegzug (Wegzugsbesteuerung)

Wir beraten Sie bei der steuerlichen Beurteilung des Zuzugs nach Österreich oder des Wegzugs aus Österreich sowie weiteren Ansässigkeitsfragen und Wohnsitzverlagerungen. Während es beim Zuzug regelmäßig um die Einhaltung steuerlicher Verpflichtungen und die Vermeidung nachteiliger Steuerfolgen geht, gilt es beim Wegzug etwaige Steuerpflichten von nicht realisierten Wertsteigerungen gewisser Vermögenswerte im Blick zu haben (Wegzugsbesteuerung).

Zuzugsbegünstigungen

Wissenschaftlern, Forschern, Künstlern und Sportlern stehen bei einem Zuzug nach Österreich unter gewissen Voraussetzungen die Zuzugsbegünstigung in Form der Beseitigung steuerlicher Mehrbelastungen oder ein Zuzugsfreibetrag zu. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

Einholung von verbindlichen Auskünften

Wir holen verbindliche Auskünfte der Finanzverwaltung ein, um Ihnen Rechtssicherheit zu bieten. Neben allgemeinen Auskünften der Finanzverwaltung beantragen wir Auskünfte des BMF im Bereich des internationalen Steuerrechts (Express-Antwort-Service; EAS) sowie verbindliche Auskünfte in bestimmten steuerlichen Rechtsgebieten wie bei Umgründungen, Unternehmensgruppen oder dem internationalen Steuerrecht (Tax Rulings/Auskunftsbescheide iSd § 118 BAO).

Erstellung steuerrechtlicher Stellungnahmen

Als Steuerexperten mit einem wissenschaftlichen Background im internationalen Steuerrecht lieben wir die Herausforderung. Gerne wenden wir unser einschlägiges steuerliches Spezialwissen in strukturierter und juristisch fundierter Herangehensweise auch schriftlich auf Ihre Spezialfragen an. Wir bereiten Schriftsätze für ein Verfahren vor oder bereiten Zweitmeinungen verständlich auf und konzentrieren uns dabei auf das Wesentliche.

Zu diesen und weiteren Themen haben Dr. Martin Klokar, MSc (WU), Dr. Inès Rivière, LL.M., LL.M. und Mag. Hermann Klokar bereits umfassende einschlägige Fachbeiträge verfasst.

HÄUFIGE FRAGEN ZU
DIESEM THEMA

Eine Wohnsitzbegründung in Österreich führt – wie in vielen Ländern der Welt – zu einer unbeschränkten Steuerpflicht. Weitere Verpflichtungen folgen daraus. Gerne unterstützen wir Sie in diesen Angelegenheiten.

Bei ausländischen Einkünften beanspruchen oftmals mehrere Staaten das Besteuerungsrecht. In diesen Fällen gilt es, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Gerne unterstützen wir Sie in diesen Angelegenheiten.

Auch wenn Sie kein österreichisches Unternehmen sind, können Sie durch ihre Tätigkeit in Österreich dennoch steuerliche Pflichten auslösen (z.B. im Rahmen der Umsatzsteuer). In diesen Fällen ist eine steuerliche Vertretung zur Erledigung der Verpflichtungen hilfreich. Gerne unterstützen wir Sie in diesen Angelegenheiten.