Leistungen

Unternehmens­steuerrecht

KLOKAR & PARTNER SCHAFFT SICHERHEIT UND KLARHEIT IM UNTERNEHMENS­STEUERRECHT.

Wir bieten für Unternehmen jeder Rechtsform und jeder Größe, egal ob Einzelunternehmen (EU), Offene Gesellschaft (OG), Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR), stille Gesellschaften, Genossenschaften, eine GmbH & Co KG oder eine flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo), ein Full-Service-Angebot an – angefangen von der laufenden Beratung in Steuerfragen über die Erstellung von Steuererklärungen bis hin zur Sonderberatung in komplexen Spezialfällen. Wir als von anderen Beratergruppen unabhängige Kanzlei mit einem wissenschaftlichen Hintergrund verfassen auch Stellungnahmen, Gutachten und Konzepte zu sämtlichen Themen des Konzernsteuerrechts. In der Beratung von klein- und mittelständischen Unternehmen besitzen wir reichlich Erfahrung im Zusammenhang mit (verdeckten) Gewinnausschüttungen, (verdeckten) Einlagen, fremdüblichen Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, Forderungsverzichten, etc.

Finanzierungen

Unterschiedliche Finanzierungsarten (wie Darlehen, Leasing, etc.) haben unterschiedliche steuerliche Konsequenzen zur Folge. Gerne übernehmen wir Berechnungen zur Findung der optimalen Variante oder bereiten Planrechnungen für die Vorlage bei Banken vor.

Zinsen und Dividenden

Die Besteuerung von Zinsen und Dividenden ist geprägt von Befreiungen und Abzugsverboten, gerade im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr. Je nach Rechtsform gibt es unterschiedliche Konsequenzen, die einer steuerlichen Würdigung bedürfen.

Beteiligungen

Der Aufbau einer steuereffizienten Beteiligungsstruktur ist wesentlich für den Geschäftserfolg. Wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Beratung Ihrer Unternehmensanteile und schaffen durch Umstrukturierungen steuerlich optimalere Lösungen.

Gruppenbesteuerung

Die Bildung von Unternehmensgruppen zur optimalen steuerlichen Unternehmensstrukturierung ist ein häufiger Lösungsansatz, bei dem wir Sie gerne unterstützen. Die Bildung von Holding- und Vertriebsstrukturen kann in vielen Fällen sinnvoll sein.

Optimale Verlustverwertung

Die optimale steuerliche Verlustverwertung ist ein Eckpfeiler einer guten Steuerberatung. Beschränkungen des Verlustausgleichs und Verlustvortrags engen die Verlustverwertung ein. Wir unterstützen Sie in der optimalen Berücksichtigung negativer Einkünfte.

M&A und Umstrukturierungen

Neben der steueroptimalen Akquisitions- und Finanzierungsstruktur beraten wir österreichische und internationale Unternehmen bei der Strukturierung und Implementierung von nationalen und grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen sowie Umstrukturierungen, wie insbesondere Verschmelzungen, Umwandlungen, Einbringungen, Spaltungen oder auch Joint Ventures.

Hinzurechnungs­besteuerung (CFC Legislation)

Die Hinzurechnungsbesteuerung wurde als EU-Richtlinienumsetzung (ATAD) eingeführt, um einer Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer entgegenzuwirken. Etwaige Beteiligungen in Konzernstrukturen können davon betroffen sein. Wir unterstützen Sie im Beteiligungsmanagement oder stehen auch bei einzelnen Spezialfragen zur Verfügung.

Körperschaften öffentlichen Rechts

Entscheidungsträger von Körperschaften öffentlichen Rechts stehen vor der schwierigen Aufgabe, die immer komplexeren Steuergesetze korrekt umzusetzen und die persönliche Verantwortlichkeit zu beachten. Wir unterstützen Sie in der umfassenden Beratung in abgabenrechtlichen sowie betriebswirtschaftlichen Fragen (z.B. mit Betrieben gewerblicher Art).

Forschungsprämie und Förderberatung

Die Förderlandschaft ist oft unübersichtlich. Viele Unternehmen nutzen nicht das volle Förderpotential aus. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Forschungsprämie und weiteren Energie- und Investitionsförderungen.

Zu diesen Themen hat Dr. Martin Klokar, MSc (WU) bereits umfassende einschlägige Fachbeiträge und Kommentierungen verfasst.