Leistungen
Internationales Steuerrecht
KLOKAR & PARTNER IST IHR SPEZIALISIERTER ANSPRECHPARTNER IM INTERNATIONALEN STEUERRECHT
Aus mehrsprachigen Regionen kommend sind uns seit jeher grenzüberschreitende Fragestellungen in der Steuerberatung vertraut. Die korrekte Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen und anderen Regelungen in der internationalen Besteuerung sind oftmals eine Herausforderung, weil unterschiedliche Steuersysteme nicht aufeinander abgestimmt sind. Als Experten für internationales Steuerrecht führen wir Sie als international tätiges Unternehmen oder international tätige natürliche Person sicher durch den komplexen Steuerdschungel.
Internationale Besteuerung
Vermeidung der Doppelbesteuerung
Betriebsstätten
Rückerstattung von Quellensteuern
Abzugsteuer (Ausländersteuer)
Zuzug und Wegzug (Wegzugsbesteuerung)
Zuzugsbegünstigungen
Einholung von verbindlichen Auskünften
Erstellung steuerrechtlicher Stellungnahmen
Zu diesen und weiteren Themen haben Dr. Martin Klokar, MSc (WU), Dr. Inès Klokar, LL.M., LL.M. und Mag. Hermann Klokar bereits umfassende einschlägige Fachbeiträge verfasst.
HÄUFIGE FRAGEN ZU
DIESEM THEMA
Eine Wohnsitzbegründung in Österreich führt – wie in vielen Ländern der Welt – zu einer unbeschränkten Steuerpflicht. Weitere Verpflichtungen folgen daraus. Gerne unterstützen wir Sie in diesen Angelegenheiten.
Bei ausländischen Einkünften beanspruchen oftmals mehrere Staaten das Besteuerungsrecht. In diesen Fällen gilt es, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Gerne unterstützen wir Sie in diesen Angelegenheiten.
Auch wenn Sie kein österreichisches Unternehmen sind, können Sie durch ihre Tätigkeit in Österreich dennoch steuerliche Pflichten auslösen (z.B. im Rahmen der Umsatzsteuer). In diesen Fällen ist eine steuerliche Vertretung zur Erledigung der Verpflichtungen hilfreich. Gerne unterstützen wir Sie in diesen Angelegenheiten.