Leistungen

Kollegenberatung

KLOKAR & PARTNER VERSTEHT SICH EBENFALLS ALS „BERATER FÜR BERATER“ IM RECHT DER DOPPELBESTEUERUNGS­ABKOMMEN, IM ERTRAGSTEUERRECHT UND IMMOBILIENSTEUERRECHT.

Gerne bieten wir unsere Expertise mit reichlich praktischer Erfahrung und einem wissenschaftlichen Hintergrund ebenfalls Beraterkolleg:innen aus dem fachlichen Umfeld (wie Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren) an (Kollegenberatung). Unser Erfolgskriterium liegt neben dem Fachwissen in Theorie und Praxis in der konsequenten Beobachtung der aktuellen Judikatur und Literatur, in Verbindung mit einem über viele Jahre aufgebauten breiten Netzwerk.

Das Beratungsspektrum reicht von Berechnungen der Immobilienertragsteuer und Grunderwerbsteuer, über die Analyse von Spezialfragen des Ertragsteuerrechts bis hin zur Lösung von Fragestellungen im internationalen Steuerrecht. Gerade das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-Recht) im internationalen Steuerrecht ist aufgrund unserer Tätigkeit an darauf spezialisierten wissenschaftlichen Forschungsinstituten unser Spezialgebiet. Wir verstehen, dass selbst erfahrene Fachleute im Steuerrecht Fragestellungen dieser Art gerne auslagern wollen. Gerne übernehmen wir diese Agenden.

Wir können Sie durch unser Know-How und unsere Expertise bei vielen Beratungsprozessen unterstützen. Dabei treten wir gerne als diskrete Begleiter im Hintergrund auf oder aber auch gemeinsam als Partner bzw. alleine.

IHR TEAM

Die Zusammenarbeit reicht von Antworten auf Einzelfragen, über die Einholung einer Zweitmeinung zu bestimmten Fragen bis hin zur langfristig ausgerichteten engen Zusammenarbeit über viele Jahre. Wichtig ist uns dabei immer eine Kosten-Nutzen-Abwägung, um die Erwartungen für alle Seiten bestmöglich zu erfüllen.

Die Kanzlei kann bei Bedarf auf ein internationales Netzwerk von Rechtsanwälten, Notaren, Sachverständigen, Universitätsprofessoren und weiteren Experten verschiedener Fachgebiete zurückgreifen.